Damals
In der guten alten Zeit, gab es im Umkreis von maximal 100 km ein Kraftwerk, welches primär als Energieerzeuger für die Region zuständig war. Der erzeugte Strom floss über 110 kV Leitungen zu den regionalen Stromversorgern, die den Strom zu den Haushalten lieferten und den Kunden verkauften. Durch zusätzliche Verbindungen der Kraftwerke untereinander über Hochspannungsleitungen entstand das Netz. Das Netz ist der Energieübertrager und damit die Verbindung zwischen Energieerzeuger und Energieversorger, der den Strompreis in seinem Bereich festlegte.
Liberalisierung des Strommarktes
Kennzeichen der Stromversorgung war allerdings ein Monopol, da die Erzeugung, Übertragung, Verteilung und der Verkauf bei einem Anbieter war, der den Preis für seine Kunden festlegte. Der Kunde war gezwungen, bei dem Anbieter zu kaufen, der für seinen Wohnort zuständig war.
Der Strommarkt sollte für Wettbewerb geöffnet werden, damit alle Teilnehmer innerhalb der EU ihn nutzen können. Nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wurde 1996 der Strommarkt zumindest buchhalterisch in die vier Bereiche aufgeteilt:
- Erzeugung: Kraftwerke und alles andere, was Strom erzeugt.
- Übertragung: Das Höchstspannungsnetz mit den Leitungskapazitäten von 400 kV und 230 kV ist heute im Besitz der Netzbetreiber.
- Verteilung: Die regionalen Energieversorger oder Verteilnetzbetreiber, die die Leitungen bis in die Haushalte legen.
- Verkauf: Die Händler nutzen als Anbieter die vorhandenen Infrastrukturen.
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Unternehmerische Trennung der Stromkonzerne
Durch die EU Richtlinie 2003/54/EG und EU Richtlinie 2003/55/EG mussten die Unternehmen gesplittet werden, da ein Unternehmen nur noch in einem der 4 Bereiche tätig sein durfte. In der Praxis wurden die Bereiche innerhalb eines Konzerns in verschiedene Firmen, wie GmbHs aufgeteilt, wodurch das Monopol weitgehend erhalten blieb.
Erst das dritte Energiepaket der EU 2009 schaffte die Grundlagen für die eigentumsrechtliche Entflechtung der Konzerne. Auf Druck des europäischen Kartellamtes verkaufte im Jahr 2010, E.ON sein Netz an das niederländische Unternehmen TenneT und die anderen Energiekonzerne folgten. Damit waren Energieerzeugung und Energieversorgung getrennt und das Monopol gebrochen. Die Energieerzeuger und die Energieversorger, hatten durch diese Netzbetreiber, feste Partner für den Stromhandel und Absprachen sind nicht mehr möglich.
Weiterführende und aktuelle Informationen über den Energiebinnenmarkt gibt es bei der EU.
Wie der Strompreis zustande kommt
Strompreis im Großhandel wird auf dem Strommarkt ermittelt. Hierbei ist der Preis für das teuerste Kraftwerk, auch der Preis für alle produzierenden Kraftwerke. Produziert ein Kraftwerk für 40 ct/kWh, gilt der Preis auch für ein produzierendes Kernkraftwerk, unabhängig von den realen Kosten. Maßgeblich für den Preis sind die Grenzkosten, also nur die reinen Betriebskosten ohne die Fixkosten. Hauptbestandteil dieser Fixkosten ist der Brennstoff, weshalb die erneuerbaren Energien, die ja keinen Treibstoff benötigen, die günstigsten Kraftwerke sind.
Entsprechend dem Strombedarf erfolgt die Einsatzreihenfolge der Kraftwerke anhand der niedrigsten Grenzkosten. Dieses Verfahren wird als Merrit-Order bezeichnet, und sorgt dafür, dass immer die kostengünstigsten Kraftwerke den Strom produzieren.
Zu den Strompreis-Bestandteilen gehören nicht nur die Kosten für Beschaffung und Vertrieb, sondern auch Netzentgelten und staatlichen Abgabe.
Gaskrise 2022 und der hohe Strompreis
Bis zur Gaskrise 2022 sorgte das Merrit-Order-Verfahren dafür, dass immer die günstigsten Stromerzeuger genutzt wurden. Aufgrund des Gasmangels schossen die Gaspreise und damit die Grenzkosten bei Gas-Kraftwerken in die Höhe. Da das teuerste Kraftwerk für die Preisfestlegung verantwortlich ist, stiegen die Kosten für den Strom von allen Kraftwerken. Zusätzlich gab es in Frankreich Probleme mit den Kernkraftwerken. Fast die Hälfte der Atomkraftwerke waren abgeschaltet, sodass in Deutschland noch teurere Gas-Kraftwerke angefahren wurden, Frankreich stützten.
Fazit
Allgemein hat die Liberalisierung des Strommarktes zu einer Vergünstigung des Strommarktes im Großhandel, aber zu einer Verteuerung beim Verbraucher geführt. Für Verbraucher bietet sich die Möglichkeit, einen günstigeren Händler über einen Tarifrechner, den ich bewerbe, herauszusuchen. Sollte dieser Verbraucher Pleite gehen, kehrt man automatisch zum regionalen Versorger zurück. Zahlungen in Vorkasse sollte man vermeiden, da die Gelder nach einem Konkurs verloren sind.
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